Informationspflicht des AG - Rente statt Kündigung (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Monday, 26.02.2007, 08:34 (vor 6276 Tagen) @ Petra Becker

Hallo Petra,
ja der/die Betroffene sollte sich hier persönlich Fachanwaltliche Beratung einholen. Du kannst und solltest den AG zum einen noch einmal eindringlich auf den § 95 und ganz besonders auch auf den § 156 SGB IX hinweisen.
Weiter auch noch auf möglich Rechtsfolgen für ihn (den AG) welche sich aus dem AGG ergeben können bei einem Verstoß gegen das SGB IX. Hier muss der AN dann nur ein berechtigtes Indiz hierfür vortragen und er AG müsste vor Gericht, um Schadenersatz abzuwehren, das Gegenteil beweisen. Ein Verstoß gegen das SGB IX (dieses müsstest Du ggf. dem/der Betroffenen bestätigen, was Du ja kannst) wäre durchaus ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG.
Möglicher weise wäre aber ein Imageschaden des AG wegen eines Verstoßes gegen das AGG für ihn noch schlimmer als der hier drohende Schadenersatz.


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