Informationspflicht des AG - Rente statt Kündigung (Umgang mit Arbeitgeber)

Petra Becker, Sunday, 25.02.2007, 18:34 (vor 6277 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard,

zuerst einmal DANKE für die schnelle Antwort. Leider hatte mich die Grippe fest im Griff und ich konnte mich nicht früher bedanken!

Du empfiehlst eine Beratung bei einem Fachanwalt. Ich nehme an, dass die Kollegen selbst zu einem solchen gehen sollten oder> Die Schwerbehindertenvertretung selbst kann sowas ja nicht...denke ich zumindest.
Falls ich da richtig liege (falls nicht hoffe ich auf deinen Hinweis), werde ich das den Kollegen auf alle Fälle empfehlen.

Ich habe letzte Woche bei der Personalabteilung auch nochmal die Informationspflicht gem. § 95 (2) angesprochen...die HERRSCHAFTEN wollen dies aber trotz meiner erneuten Erläuterungen nicht so sehen wie Du und ich. Was ich hier weiter unternehmen soll ist mir rätselhaft!

Ab morgen werde ich wieder im Büro sein und werde mich, auch in Zusammenarbeit mit dem Personalrat, mal um die Prävention gem. § 84 kümmern. So wie ich aber meinen Arbeitgeber kenne, werden die sich darauf berufen, dass man ja nur das Beste für die Mitarbeiter möchte und Beide ja so krank sind, dass es schön wäre, wenn sie Rente bekommen könnten (so eine Heuchelei!).

Viele Grüße
Petra


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