AGG und bevorzugte Einstellung v.SB bei gleicher Eignung (AGG)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 28.02.2007, 13:56 (vor 6270 Tagen)

Hallo liebe Forumsbesucher,
wer kann mir hier weiterhelfen.
In unseren internen und externen Stellenbeschreibungen wurde bisher der Vermerk angebracht, "Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt". Dies will nun unser Arbeitgeber entfernen lassen, mit der Begründung, das würde gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstoßen.
Diese Meinung vertrete ich nicht, da ich der Auffassung bin, dass hier die Bestimmungen im SGB stärker wiegen. Außerdem habe ich im AGG den § 20 entdeckt, der meines Erachtens die Forderung des Arbeitgebers nicht unterstützt. Wer kann mir dazu mehr sagen> Bin ich auf dem Holzweg, oder welche Argumentationen habt ihr>

Gruß Apanatshi


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