AGG und bevorzugte Einstellung v.SB bei gleicher Eignung (AGG)

hackenberger, Wednesday, 28.02.2007, 14:52 (vor 6270 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi (Indianer> :-) ),

diese Frage wurde in einschlägigen Gremien schon mehrfach aufgeworfen. Es gibt hierzu kein klares stimmt oder stimmt nicht.

Es gibt Aussagen und denen schließe ich mich an die besagen: das AGG lässt ja durch aus bei entsprechender nachvollziehbarer Begründung solche Ausnahme/Einschränkungen zu.

So, ist es z.B. auch nicht als Verstoß gegen das AGG zu bewerten, wenn ein Frauenarzt nur Arzthelferinnen (also Frauen) einstellt, weil Frauen nachvollziehbar Probleme haben könnten wenn hier ein Mann als Arzthelfer tätig werden würde. Ganz besonders z.B. bei strenggläubigen Muslimen.

Im Notfall einfach einmal das für das Gesetz zuständige Ministerium mit genau dieser Fragestellung anschreiben und bitten hierzu eine Aussage zutätigen. Ich habe auch schon in vergleichbaren Fällen die Ministerien angeschrieben, man bekommt auch eine Antwort. Notfalls auch einfach einmal den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Schwerbehinderten hierzu anschreiben
www.behindertenbeauftragter.de/index.php5>nid=96&Action=home
info@behindertenbeauftragte.de


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