AGG und bevorzugte Einstellung v.SB bei gleicher Eignung (AGG)
Hallo Apanatshi,
dies ist genau der Fall, wie du im §20 vermutet.
Wenn der AG begründet, dass z.B. die Quote nicht erfüllt ist, kann er bevorzugt sbM einstellen.
Dies (begründung) gilt für alle Fälle in dem eine Personengruppe "bevorzugt" wird.
Viel Erfolg!
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter