AGG und Stellenausschreibungen (AGG)

hackenberger, Thursday, 01.03.2007, 15:35 (vor 6269 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo,

habe dieses Thema auch noch einmal mit dem Büro des "Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Schwerbehinderten" heute besprochen. Es wurde auch dort noch einmal ganz ausdrücklich wie beschrieben bestätigt.

Also kein Verstoß gegen das AGG, wenn ich diese Formulierung in Stellenauschreibungen so nutze.

Ich bekomme es auch noch einmal schriftlich und werde diese Antwort dann auch hier einstellen.

Siehe: www.schwbv.de/agg_bevorzugte_einstellung_von_behinderten.html

PS: Man sieht einmal wieder, wenn man höflich anfrägt bekommt man auch stets netten Antorten. ;-)


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