TVöD: angemessene Frist zur Anhörung der Schwerbehindertenvertretung (TVöD / TV-L)

Uwe Burkart ⌂ @, Obernburg, Wednesday, 28.02.2007, 17:43 (vor 6275 Tagen) @ hackenberger

Hallo Kolleginenn und Kollegen,

Zu Bernhards Beitrag habe ich aber auch noch eine Frage:
Die Frist von sieben Tagen habe ich im Basis-Kommentar zum SGB IX (§ 95) auch gefunden, allerdings im Zusammenhang mit dem Aussetzen eines Beschlusses, nämlich wenn die Schwerbehindertenvertetung (SBV) übergagen wurde und deren Beteilgung nachzuholen ist.
In Verbindung mit der regulären Anhörung der SBV habe ich keine Frist finden können. Gilt hier, wie Bernhard schreibt, die 7-Tage-Frist evtl. analog oder kann sie mit entsprechender Begründung auch verlängert werden>

Schon mal vielen Dank für Eure Mithilfe.

Gruß
Uwe


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion