"Vertreter der Schwerbehinderten" (Allgemeines)

Rex @, Aachen, Thursday, 15.03.2007, 11:44 (vor 6261 Tagen)

Moin zusammen,

gibt es eigentlich einen rechtlichen Unterschied zwischen den Begriffen Schwerbehindertenvertreter oder Vertreter der Schwerbehinderten.

Wenn es in einer Organisation ein Mitglied gibt, dass der Gruppe der Schwerbehinderten angehört und gerne für die anderen Mitglieder dieser Organisation als Ansprechpartner fungieren möchte, darf diese Person sich nicht "Vertreter der Schwerbehinderten" nennen. Es gibt ja auch einen Vertreter für die Tarifangestellten, eine Vertreterin der weiblichen Mitglieder usw...

Dabei wurde der Begriff Vertreter der Schwerbehinderten ganz bewusst gewählt, damit es keine Mißverständnisse zu der offiziell gewählten Schwerbehindertenvertretung gibt. Da es eine solche offizielle Vertretung ja schon gibt, ist es doch für alle offensichtlich, dass es zwischen dieser Bezeichnung und unser gewählten einen Unterschied gibt, oder>

Sehe ich das vielleicht zu kleinlich, oder ist es übertrieben, wenn die Schwerbehinderten uns wegen dieser Bezeichnun "droht".

:-|


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