Begriff "Vertreter der Schwerbehinderten" (Allgemeines)

Andrea, Monday, 19.03.2007, 12:56 (vor 6258 Tagen) @ Rex

»in der Tat ist das der offizielle Begriff, der auch in SGB iX verwendet
» wird. Damit wäre meine Eingangsfrage auch beantwortet:-))))

So einfach ist das für Dich beantwortet> Genau da liegt der Unterschied zwischen einem echten Vertreter der Schwerbehinderten und Sonstigen dazu Selbsternannten. Da kann ich Euren gewählten Vertreter der Schwerbehinderten gut verstehen!

» Und wer Probleme direkt mit Drohungen oder §§ lösen will, kann kein guter
» Vertreter eine Gruppe sein. Da vermisse ich dann doch das sogenannte
» "klärende Gespräch" oder aufeinander zu gehen. Seis drum durch dieses
» Verhalten hat man nur eins erreicht. Wir haben seitdem 4 mal soviele
» Zugriffe auf unsere Seite,3 neue Mitglieder und sehr viele Anfragen wie
» man sich verhalten soll wenn man mit der "gewähtlen" Vertretung
» unzufrieden ist. Also ein Erfolg ohne eigene Tätigkeit...das ist doch
» Klasse.

>>> Was ist Euer Ziel, was wollt Ihr tatsächlich erreichen>
Gruß Andrea


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