Begriff "Vertreter der Schwerbehinderten" (Allgemeines)

Rex, Saturday, 17.03.2007, 16:48 (vor 6260 Tagen) @ traute

» die offizielle bezeichnung: vertrauensperson der behinderten menschen für
» die/den gewählte/n
» gruß, traute

Vielen Dank Traute,

in der Tat ist das der offizielle Begriff, der auch in SGB iX verwendet wird. Damit wäre meine Eingangsfrage auch beantwortet:-))))

Was die anderen durch meine Frage ausgelösten Diskussionen angeht, ist das genau das weshalb wir uns für "frischen Wind" entschieden haben. Da wird diskutiert ob der Arbeitgeber geschwächt wird oder nicht und dabei die eigentliche Frage überhaupt nicht beachtet.Sollten wir durch unsere Gründung einen Arbeitgebenr schwächen nehmen wir das gerne in Kauf, denn wie gesagt es geht weder um Politik oder irgendwelche Stacheln, sondern um das nakte Zuhören, Gespräche und direkte Lösungsmöglichkeiten völlig losgelöst von irgendwelchen Zwängen.Scheinbar haben die "anderen" den Bezug zur Basis verloren und hören nicht mehr richtig zu.

Und wer Probleme direkt mit Drohungen oder §§ lösen will, kann kein guter Vertreter eine Gruppe sein. Da vermisse ich dann doch das sogenannte "klärende Gespräch" oder aufeinander zu gehen. Seis drum durch dieses Verhalten hat man nur eins erreicht. Wir haben seitdem 4 mal soviele Zugriffe auf unsere Seite,3 neue Mitglieder und sehr viele Anfragen wie man sich verhalten soll wenn man mit der "gewähtlen" Vertretung unzufrieden ist. Also ein Erfolg ohne eigene Tätigkeit...das ist doch Klasse.


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