Begriff "Vertreter der Schwerbehinderten" (Allgemeines)

Dana01, Monday, 19.03.2007, 10:03 (vor 6258 Tagen) @ Rex

» » die offizielle bezeichnung: vertrauensperson der behinderten menschen
» für die/den gewählte/n
» in der Tat ist das der offizielle Begriff, der auch in SGB iX verwendet
» wird. Damit wäre meine Eingangsfrage auch beantwortet:-))))

Lieber Rex,

lies mal das Gesetz (SGB IX), du findest neben der Vertraunsperson auch andere Bezeichungen, wie SChwerbehindertenvertretung....

also ich bin auch VP der sbMA. ich würde mich auch dagegen wehren, dass sich eine "Gruppe" "Vertreter der SChwerbehinderten" nennt, denn das ist sehr irreführend für die sb Mitarbeiter, die mich und meine Vertreter ordentlich gewählt haben. Ich glaube nicht, dass die sb Menschen einen Unterschied zwischen Schwerbehindertenvertretung, Vertreter der SChwerbehinderten oder wie man das Wort noch auseinandernehmen kann machen.

Warum habt ihr Euch nicht aufstellen und regulär wählen lassen> denn als offizielle SBV habt ihr mehr Handlungsmöglichkeiten als eine Gruppe selbsternannter Vertreter. ;-)

Liebe Grüße, dana


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