Schlichtungsstelle anrufen (Umgang mit Arbeitgeber)

ToMaHB, Saturday, 28.04.2007, 02:14 (vor 6229 Tagen)

Hallo, kann ich als SbV eigentlich die Schlichtung anrufen oder Einigungsstellen> Oder muss das über den PR erfolgen > Oder muss ich gleich ein Gericht anrufen >
Ich bin mit einer Entscheidung des Arbeitgebers überhaupt nicht einverstanden, da ich Schwerbehinderte erheblich, benachteiligt sehe.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion