Schlichtungsstelle anrufen Konkretisierung (Umgang mit Arbeitgeber)

ToMa @, Wednesday, 02.05.2007, 08:11 (vor 6227 Tagen) @ hackenberger

Hallo, um das zu konkretisieren:
Es Nichtbeh. und ein Behinderter können, da eine gleiche Eignung fachlich wie persönlich vorliegt ( mit Ausnahme der Behinderung)also mehr als eine im Wesentlichen gleiche Eignung, eine Stelle bekommen. Der AG will die Nichtbeh., ich den Beh.
Ich sehe durchaus den Verstoß gegen das AGG ( muss der evtl. Abgelehnte machen) und gehe davon aus, dss ich den PR/BR überzeuigen muss, in das Schlichtungsverfahren einzutreten. Wenn der nicht will, was kann ich dann machen >


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