Schlichtungsstelle anrufen (Umgang mit Arbeitgeber)

traute, Saturday, 28.04.2007, 19:15 (vor 6230 Tagen) @ ToMaHB

hallo,
du könntest eine anzeige nach § 156 machen, falls hier der sachverhalt zutrifft. überprüfe das mal.

gruß, traute


» Hallo, kann ich als SbV eigentlich die Schlichtung anrufen oder
» Einigungsstellen> Oder muss das über den PR erfolgen > Oder muss ich
» gleich ein Gericht anrufen >
» Ich bin mit einer Entscheidung des Arbeitgebers überhaupt nicht
» einverstanden, da ich Schwerbehinderte erheblich, benachteiligt sehe.


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