Schlichtungsstelle anrufen (Umgang mit Arbeitgeber)
hallo,
du könntest eine anzeige nach § 156 machen, falls hier der sachverhalt zutrifft. überprüfe das mal.
gruß, traute
» Hallo, kann ich als SbV eigentlich die Schlichtung anrufen oder
» Einigungsstellen> Oder muss das über den PR erfolgen > Oder muss ich
» gleich ein Gericht anrufen >
» Ich bin mit einer Entscheidung des Arbeitgebers überhaupt nicht
» einverstanden, da ich Schwerbehinderte erheblich, benachteiligt sehe.