Nach 6 Monaten Anfechtung unserer Schwerbehindertenwahl (Wahlen)

Ede vom Bayerwald, Friday, 04.05.2007, 09:33 (vor 6225 Tagen) @ Andre´Lipfert

Hallo Andre,

wie kommt Verdi dazu solch ein Schreiben los zu lassen>
Wer steckt hinter Verdi> bzw. wer hat denen Infos gegeben> Ist der BR Verdianer und du, als SBV> welche gewerkschaft> oder ohne>

Hat irgend wer die Unterlagen der Wahl angefordert> Um diese zu prüfen und sind die Aussagen auf den Wahlunterlagen begründet>

Was soll denn rechtswiedrig gewesen sein> Muss verdi ja begründen!

Also als erstes, bevor du hier irgend was beantwortest such dir einen Rechtsanwalt und lass dich beraten. Eventuell vorher noch mit dem Integrationsamt die Lage telephonisch abklären.

Wer hat diese Wahl vor 6 Monaten durchgeführt, die Schwerbehindertenvertretung> Der BR/PR> Also natürlich angeleiert dass ein Wahlvorstand bestimmt wurde, der die Arbeit machte.
Wie kommt der AG dazu, in die Schwerbehindertenvertretung hinein regieren zu wollen>
Sind in den anderen Betrieben jeweils weniger als 5 sbKollegen> Dann ist automatisch die Gesamtschwerbehindertenvertretung auch für die zuständig und es bedarf keiner Zusammenlegung. Geht übrigens nur, wenn die iin enger räumlicher Nähe liegen, ab 40 km oder ca. 1 Std Fahrzeit zwischen den Betrieben geht da rechtlich nix mit zusammenlegen, hätte auch nur die Auswirkung, dass die von den anderen Betrieben mitwählen dürfen.
Würde aus AG-Sicht nur dann von Bedeutung sein, wenn der da "willige Werkzeuge" hätte!

Sind mindestens zwei örtliche SBVen gewählt, so bestimmen diese durch Wahl die Gesamtvertrauensperson, also die wie du es schreibst "regionale Schwerbehindertenwahl".

Also vor weiteren "tips" und "Ratschlägen" unserer Seits kontaktiere SOFORT das Integrationsamt und frag dort und anschließend AUCH einen Rechtsanwalt, da zumindest Verdi als unabhängige Stelle hier ausscheidet, da die ja schon eine Meinung haben.

Weise den BR/PR schriftlich darauf hin, dass dieser in Zukunft mit der SBV zusammen zuarbeiten hat. Ansonsten kannst du ja auch noch mehr vom SGB IX kennen und den § 156 ins Spiel bringen, der, wenn angewendet den Behinderer als Einzelperson in persönliche Strafe nimmt.

Wenn sich dies bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung herausstellen sollte, dass diese ganze Aktion nur zur Behinderung der Arbeit deiner Schwerbehindertenvertreter -Tätigkeit dienen sollte, so würde ich diesen Paragraphen vermutlich gegen alle anwenden, von denen ich beweisen kann, dass sie da mitgemacht haben! Auch gegen Verdi, bzw. denjenigen, der sich dort dazu hergegeben hat.


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