Nach 6 Monaten Anfechtung unserer Schwerbehindertenwahl (Wahlen)
» Dem AG (und ver.di) geht es ja wohl um den "Betriebsbegriff".
» Dazu meint aber der Knittel folgendes:
» Hingegen führt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die
» Verkennung des Betriebsbegriffs bei der Betriebsratswahl nicht zu deren
» Nichtigkeit. Die Wahl ist nur anfechtbar (BAG Beschlüsse vom 31. Mai 2000
» = NZA 2000, 1350 m. w. Nachw. und vom 19. November 2003 = BAG-Report 2004,
» 156 = AP Nr. 55 zu § 19 BetrVG 1972).
»
» Letztendlich wird wohl ein Arbeitsgericht entscheiden.
Und dann wird es interessant, die Frist zum Anfechten ist ja begrenzt.
Pia