BEM während der Heilbewährung (BEM)

hackenberger, Thursday, 10.05.2007, 09:29 (vor 6219 Tagen) @ der steffen

Hallo Steffen,

das BEM soll ja keine Verschlechterungen mit sich bringen. Darauf sollten auch SchwbV und PR hier achten. Ist hier ein negativer Laufbahnwechsel angestrebt> Dieses wäre für mich nicht begründbar. Hier wären dann auch alle Vorschriften des anzuwendenden Beamtenrechtes zu beachten.

Daher ist hier für micht so erst einmal nicht erkennbar, ob von der Anwendung eines BEM hier abgeraten werden soll.

Sofern hier die Grundlage der § 84 (2) sein sollte, ist zu beachten "der AG bietet an" der AN muss dieses nicht annehmen. Hier könnte aber der Abs. 1 auch zum tragen kommen "personenbedingte Gründe". Hier wären dann mit den einzubeziehenden Stellen Beratungen zu führen. Das Ergebnis könnte/sollte dann sein, befristete Leistungsminderungen/-einschränkungen werden durch Mittel der SchwbAV ausgeglichen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion