BEM während der Heilbewährung (BEM)

hackenberger, Thursday, 10.05.2007, 12:43 (vor 6219 Tagen) @ der steffen

Hallo Steffen,

der AG will sie nicht in einer anderen "Laufbahn" zuordnen. Laufbahn wäre hier beamtenrechtlich "Laufbahn des mittleren/höheren/ bzw. gehobenen Dienst".

Er möchte sie hihr aus dem aktiven Dienst als Polizeibeamtin in den Bereich Verwaltungsdienst umsetzen. Dieses muss er ggf. sogar aus beamtenrechtlichen Führsorgegründen. Weiter hat hier letztlich auch der Dienstherr gem. Beamtengesetz die Entscheidung.

Gerade diese Tage habe ich wiederum einen Fernsehbeitrag gesehen, hier hat man einen Polizeibeamten in den Ruhestand versetzt. Dieser hat nun Gutachten beigebracht welche ihm die volle Tauglichkeit für den aktiven Polzeidienst bestätigen, half aber alles nichts, auch die Gerichte (letztlich glaube ich war es ein OVG) hat dem Dienstherrn recht gegeben. So ist es nun mal im beamtendasein. :-(

Daher sollte man al MA-Vertretung hier versuchen alles dafür zu erzielen, dass ggf. nach Rücknahme der Heilungsbewährung ein verbrieftes Recht auf eine Überprüfung der Entscheidung mit ggf. der Rückkehr in den aktiven Polizeidienst erfolgt. Sofern der/die MA dieses auch dann noch wünscht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion