BEM während der Heilbewährung (BEM)

der steffen, Thursday, 10.05.2007, 09:39 (vor 6217 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

danke ede, für deine antwort!

also, alles was das bem betrifft, sind wir in unserer dienststelle fiter, als der ag, leider ;-).
das prob ist ein ganz anderes.
die betreffende ist polizeibeamtin und aufgrund einer erkrankung mit mom gdb 90 "bewertet". sie befindet sich noch bis ende `09 in ihrer heilbewährung.
nun schickt sich der diensstellenleiter an, ein bem - welches übrigens das erste ist!!! bei ihr durchzuführen ( Zustimmung liegt vor!)- und hegt den wunsch, sie in eine andere laufbahn, sprich den verwaltungsdienst zu "befördern". in unseren augen hat er dazu aber keinerlei grundlage, weil auch er davon ausgehen muß, dass sie nach ende der heilbewährung wieder voll einsatzfähig, sprich polizeidienstfähig wird. ob dies überhaupt der fall sein wird, spielt in unseren augen erstmal keine rolle. wir vertreten den standpunkt, die beamtin auf ihrem jetzigen dienstposten zu belassen und eben nicht zum laufbahnwechsel zu bewegen.
nur leider finde ich nirgends nen vergleichbaren fall, der es mir ermöglicht, argumente für den verbleib im polizeidienst vorzubringen.
wie gesagt, wir und die örtliche gleichstellungsbeauftragte stehen geschlossen hinter der auffassung, dass eine mom "Umschulung" unbegründet wäre.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion