Feststellung GdB abhängig von Bundesland? (Antragstellung / Widerspruch)

Eberhard, Monday, 14.05.2007, 13:42 (vor 6213 Tagen)

Hallo,
das ist mein erster Eintrag. Hoffentlich stelle ich keine schon mal gestellte Frage (habe aber hier nichts darüber gefunden)
Ich habe unter „Urteile“ gelesen, dass das Sozialgericht Düsseldorf - in einem Verfahren nach dem IX Buch Sozialgesetzbuch entschieden hat, dass Diabetiker, die mindestens zwei Insulininjektionen pro Tag benötigen, schwerbehindert (Grad der Behinderung 50) sind. Diese Information habe ich einem Kollegen weiter gegeben, der – bei dieser Diagnose - nur einen GdB von 40 erhalten hat. Daraufhin hat er beim Versorgungsamt nachgefragt. Dieses sagte ihm, dass das Urteil aus Düsseldorf bekannt sei, aber in Bayern (wo sein Hauptwohnsitz ist) keinerlei Bedeutung hat. Dort hält man sich an die Vorgaben aus Berlin, und diese sehen bei Typ-1-Diabetes nun mal 40% vor.
Frage: Entscheiden die Versorgungsämter so unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland> Gibt es Erfahrungsberichte zu diesem Thema>
Danke und Gruß
Eberhard


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