Feststellung GdB abhängig von Bundesland? (Antragstellung / Widerspruch)

Arno-Konrad SCHNEIDER, Monday, 11.06.2007, 14:29 (vor 6187 Tagen) @ leines

Hallo "Lines".
Auch ich bin Saarländer, Typ I mit minsetens 5 Messungen und bis zu 5 Injektionen pro Tag. Aufgrund meiner Erkrankung bin ich seit 1987 mit 40 % eingestuft und habe aufgrund des "Düsseldorfer Urteils" im Saarland eine Verschlimmerung beantragt, die wie erwartet abgelehnt wurde. Ich habe den Widerstand nicht gescheut und nach der erwarteten Ablehnung den Widerspruch eingereicht sowie bin den Weg der gerichtlichen Klage gegangen. Ich lasse mich durch einen freien Anwalt vertreten. Der ist recht pfiffig. Er würde sich wünschen dass mehrere Betroffene klagen würden. Das würde mehr Druck auf die Gerichte machen. Aber scheinbar scheuen zu viele den Weg. Derzeit ist das Verfahren in den Ruhestand geraten seit 26.01.2007 wegen einem bereits laufenden Verfahren vor dem Bundessozialgericht. Das dortige Aktenzeichen lautet B9aSB10/06R. Leider habe ich hierzu noch nichts gefunden. Meine Klklage läuft seit dem 01.08.2005 und ist somit noch relativ frisch. Ich bin gerne bereit mit meinem Fall Hilfestellung zu leisten.
Kopf hoch, Arno


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