Feststellung GdB abhängig von Bundesland? (Antragstellung / Widerspruch)

Heinz SBV, Friday, 08.06.2007, 09:35 (vor 6191 Tagen) @ Eberhard

Hallo,

neben den Anhaltspunkten AHP gibt es auch noch eine Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft zu dem Thema http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/redaktion/news/Stellungnahme_AHP_final.doc

Das Landessozialgericht NRW LSG NRW stellt mit Urteil vom 31.08.2006 - L 7 SB 39/05 - fest: http://vsbinfo.de/content/view/398/13
Der GdB für einen Diabetes mellitus ist auf der Grundlage der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit - und nicht anhand der abweichenden Kriterien der Deutschen Diabetes-Gesellschaft - zu bestimmen. Die GdB-Bewertung erfolgt nicht nach dem Therapieaufwand; es ist im Wesentlichen auf Einstellbarkeit und Art und Ausmaß von Komplikationen sowie den Typ der Erkrankung abzustellen.

Ich denke man wird genau herausarbeiten und darstellen müssen, welche Auwirkungen/Einschränkungen die Erkrankung im Alltag- und Berufleben hat.


Herzliche Grüße

Heinz SBV


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