Feststellung GdB abhängig von Bundesland? (Antragstellung / Widerspruch)

Ede vom Bayerwald, Monday, 14.05.2007, 13:56 (vor 6215 Tagen) @ Eberhard

Hallo Eberhard,

vor allem entscheiden die Fürsorgeämter in Bayern fast immer gegen den Antragsteller. Selbst wenn du "mit dem Kopf unter dem Arm" ") kommst, mußt du noch um das kämpfen, was dir zusteht.

Aus langjähriger bay. Erfahrung und Verbindung zu vielen Kollegen in allen Regierungsbezirken kann ich nur sagen, dass dir ein Amt einen GdB von 40 nur dann gibt, wenn dir mindestens GdB von 50 zusteht.

Bitte umgehend Einspruch einlegen! Diesen mit dem VdK zusammen machen, kostet 6€ pro Monat (mindestens ein Jahr nach Abschluß des "Falles) aber bringt Rechtsschutz und die Dienststellen fürchten in der Regel die Rechtsvertreter.

Nimm auch sofort Einsicht in die Akten, damit du siehst, was die überhaupt berücksichtigt haben. Oft und oft wird einfach nicht das angegebene angesehen sondern nur das womit man ablehnen kann.

Zwischen 70 % und 90% aller Fälle, die in Bayern vor Gericht gehen, werden zu Gunsten der Behinderten entschieden und die bekommen dann ihre GdB-Werte. Dies sind offizielle Zahlen des Bayjustmini!!

Sich auf ein Urteil aus dem Ausland, und das ist Düsseldorf ja für die bayerischen Justizler, einlassen ist nicht Sache bay. Behörden, zumindest nicht ohne Zwangsmittel der Beklagung

Also VdK, Einspruch, bzw. Klage mit denen und sofort, wenns Fristenmässig geht Einsicht in die Akten bei der FAmilienfürsorge, was die an Krankheitsberichten verwendet haben, kann man meist gut bei der Einspruchsbegründung verwenden.

Einspruch kann man übrigens zurück ziehen.

Viel Erfolg

Ede vB


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