Feststellung GdB abhängig von Bundesland? (Antragstellung / Widerspruch)
moin,
ich kenne mich in der materie aus und kann sagen, dass das düsseldorfer urteil gegen die festgeschriebenen regularien der anhaltspunkte für die ärztliche gutachtertätigkeit verstößt.
bei diab. mel. typ I gibt es bei erwachsenen stets den gdb von 40.
wird diese erkrankung bereits im kindesalter diagnostiziert gibt es 50 und H. wobei das H nur bis max. zum 18. Lebensjahr.
besteht diab. mel. typ II mit insulinbehandlung gibt es seit änderung der anhaltspunkte nur noch gdb 30; tablettenversorgung nur gdb 10-20 (komt auf die medikamente an) und diätisch eingestellt 0-10.
eigentlich dürfen die entscheidungen von bundesland zu bundesland nicht unterschiedlich sein, da es sich um die bearbeitung eines bundesgesetzes handelt. allerdings musste ich bei schulungen mit kollegen aus den unterschiedlichsten gegenden deutschlands festellen, wie stark die arbeitsweise variert. besonders schwierig, ist es dort, wo die versorgungsämter kommunalisiert wurden. dort sind die mitarbeiter verstreut und haben keine fachliche führung mehr. problem: jeder macht das was er für richtig hält und das kann haarsträubend sein. vor allem für die antragsteller.
mfg