Steuerfreibetrag?? (Gleichstellung)

hackenberger, Sunday, 17.06.2007, 17:34 (vor 6185 Tagen) @ Ursula

Hallo Ursula,

das Finazamt hat Recht!

Mit der Gleichstellung ändert sich nicht der GdB, bei Dir also GdB 30 (übrigens nicht %). Die Gleichstellung gewährt dem Gleichgestellten nur die Schutzregeln im SGB IX, nicht aber die Ansprüche auf Nachteilsausgleiche, wie z.B. auch den Steuerfreibetrag.

Bei Behinderten, deren Grad der Behinderung zwischen 25 und 45 liegt,
ist eine Steuerermäßigung nur möglich, wenn
- wegen der Behinderung entweder ein gesetzlicher Anspruch auf Rente
oder andere laufende Bezüge besteht, oder
- die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit
geführt hat, oder
- die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht.


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