Steuerfreibetrag?? (Gleichstellung)

hackenberger, Wednesday, 20.06.2007, 09:18 (vor 6181 Tagen) @ Roida, Ingo

Hallo,

…… der unter uns ohne Fehler ist werfe den ersten Stein. Dieser Satz dürfte sehr vielen Bekannt sein, die übrigen mögen ihn bitte einmal aufmerksam lesen.

Soviel zu den unschönen Worten bezüglich des Finanzbeamten. Es mag sein, dass hier ein Anspruch auf einen Freibetrag besteht. Sollte dieses so sein und der FA-Mitarbeiter hier eine falsche Auskunft/Auslegung/Berücksichtigung begangen haben, so kann man im Rahmen eines Widerspruches dieses beanstanden und korrigieren.

Auch ich habe schon Fehler gemacht und bin auch zukünftig nicht davon frei. Ich habe aber auch die Erfahrung machen können, dass sofern man in angemessener Art nachfragt, man sehr schnell zu einem zufrieden stellenden Ergebnis kommt.

Daher die Ratschläge wie sie hier gemacht wurden doch einfach einmal aufgreifen, zuerst den Bescheid des VA einmal überprüfen ggf. auch beim VA nachfragen, wurde dort ein Freibetrag zuerkannt also von dort eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim FA ausgestellt. Dann bei FA Widerspruch, unter Vorlage der Bescheinigung des VA, gegen den Bescheid einlegen und ggf. auch einmal mit dem MA des FA ein Gespräch führen und die Rechtslage klären.

Sollte ein Freibetrag zustehen und konnte dieser nun in den ersten Monaten dieses Jahres nicht über die 12-tel Regelung (monatlicher Freibetrag)in Anspruch genommen werden, so kann man dieses bei der Einkommensteuerklärung wieder korrigieren.


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