Steuerfreibetrag?? (Gleichstellung)

traute, Tuesday, 19.06.2007, 10:52 (vor 6182 Tagen) @ Ursula

hallo ursula,
wenn diese bescheinigung bereits beim FA vorliegt und dir der freibetrag im letzten jahr angerechnet wurde, brauchst du natürlich keine neue bescheinigung vorlegen. die alte liegt doch dort in den akten. laß dir keinen bären von dem typ aubinden oder laß dir zeigen, WO die von ihm genannten änderungen stehen.
gruß, traute


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