Verstoß gegen AGG? (AGG)

hackenberger, Friday, 29.06.2007, 15:23 (vor 6149 Tagen) @ Roida, Ingo

Hallo,

eine solche Aussage, ist unakzeptabel. Diesen PR/BR sollte man auf sein Gesetz (BPersVG/BetrVG) verweisen. Lt. diesem Gesetz hat er sich für die Belangen aller MA einzusetzen, also auch für die besonderen Belange der Behinderten/Schwerbehinderten. Weiter ist eine solche Aussage auch unsozial. Sie könnte den Eindruck von Sozialneid erwecken.

Sie gibt zumindest ein Indiz für einen Verstoß gegen das AGG. Die SchwbV kann nur leider als MA-Vertretung nicht wegen Verstoß gegen das AGG aktiv werden, also nicht den Rechtsweg einschlagen. Sie ist hier auch gehemmt, denn wenn sie diese Äußerungen an den/die Betroffene weitergibt, könnte sie wegen Verletzung der Vertraulichkeit Probleme bekommen.

Die SchwbV könnte dieses aber zu einem TOP auf der nächsten PR/BR-Sitzung machen und dann dieses einmal mit dem gesamten Gremium besprechen.


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