Verstoß gegen AGG? (AGG)

leines @, Saarland, Wednesday, 04.07.2007, 22:16 (vor 6144 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

» Hallo Ingo,
»
» du darfst dich immer mit den Bezirksvertretungen und HAuptvertretungen
» besprechen. Die siind ebenso wie du zum SChweigen verpflichtet.
» Mußt ja nicht mit den Namen hausieren gehen sondern nur nennen, wenn die
» Möglichkeit sehen da tätig zu werden und das auch tun wollen.
»
» Gruß Ede

Hallo Ingo
Ede hat Recht
lt. Aussage der Agentur für Arbeit hat der Fragebogen der SchV den höchsten Stellenwert bei dem Antrag auf Gleichstellung. Als sehr positiv hat sich der persönliche Kontakt zum Sachbearbeiter der AfA erwiesen ( eventuell auf einem gesonderten Blatt die Situation im Zusammenhang der anstehenden Veränderungen erläutern)
leines


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