Verstoß gegen AGG? (AGG)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 04.07.2007, 15:54 (vor 6144 Tagen) @ Roida, Ingo

Hallo Ingo,

du darfst dich immer mit den Bezirksvertretungen und HAuptvertretungen besprechen. Die siind ebenso wie du zum SChweigen verpflichtet.
Mußt ja nicht mit den Namen hausieren gehen sondern nur nennen, wenn die Möglichkeit sehen da tätig zu werden und das auch tun wollen.

Gruß Ede


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