Verstoß gegen AGG? (AGG)
Hallo Ingo,
du darfst dich immer mit den Bezirksvertretungen und HAuptvertretungen besprechen. Die siind ebenso wie du zum SChweigen verpflichtet.
Mußt ja nicht mit den Namen hausieren gehen sondern nur nennen, wenn die Möglichkeit sehen da tätig zu werden und das auch tun wollen.
Gruß Ede