Verstoß gegen AGG? (AGG)

Roida, Ingo, Hamburg, Friday, 29.06.2007, 21:36 (vor 6149 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
Das mit dem Gremiim wird problematisch: Wir haben eine Stufenvertreung, d.h., wir haben örtliche Personalräte, Bezirkspersonalräte unf einen Hauptpersonalrat. Es handelt sich hierbei um einen öPR, der nur aus 3 Personen besteht.
Sag mal, wie meinst Du das mit der Vertraulichkeit> Dürfte ich also der Schwerbehinderten nicht sagen, was mir der öPR gesagt hat>
Sozialneid - Du hast es perfekt erkannt. Wir stehen vor der größten Umstrukturierung der Geschichte meines Arbeitgebers, da ist es natürlich so, dass alle Angst vor der Zukunft haben. Allerdings wird immer wieder maßlos überschätzt, wieviel "Vorteile" (Nachteilsausgleich) so eine Schwerbehinderung mit sich bringt. Minimale Sozialpunkte, bei den meisten Bewerbungen wird es Bestenauswahl geben -da haben sbM auch nur dann die Nase vorn, wenn ansonsten alle Voraussetzungen gleich sind. Aber es ist erschreckend mit anzusehen, wie sogar ein PR so um sich beisst und bereit ist, die schwächsten zu opfern.
Also, dann werde ich mal bei dem Gespräch mit dem öPR sagen, was ich von solchen Äußerungen halte und dass die schon mal darüber nachdenken sollten, ob es sich nicht um einen Verstoss gegen das AGG handelt. Das wird dan vermutlich schon mal Wirkung zeigen.
Wegen der Vertraulichkeit: Das könnte also auch heißen, dass ich unseren obersten Landeschef nicht einschalten darf> Wegen des Gesprächs mit dem öPR oder wegen des Datenschutzes hinsichtlich der Schwerbehinderten>
Gruß
Ingo


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