Ordnungsgeld

Horst Schult @, Thursday, 04.11.2004, 00:00 (vor 7117 Tagen)

§ 156 SGB IX (Buß-/Ordnungsgeld bis 10.000,- €) hin. Weise
den AG auch daruf hin, dass diese Ordnungsgeld gegen
den Verantwortlichen des AG (in der Regel der
Bauftragte des AG für die Belange der
Schwerbehinderten) persönlich verhängt wird.

------------
Gehe ich richtig, in der Annahme, dass der Beauftragte des
Arbeitgeber NICHT der SBV sein kann>
Dieser ist ja von den SWB beauftragt - nicht vom
Arbeitgeber>

Viele Grüße
Horst


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion