Ordnungsgeld
§ 156 SGB IX (Buß-/Ordnungsgeld bis 10.000,- ) hin. Weise
den AG auch daruf hin, dass diese Ordnungsgeld gegen
den Verantwortlichen des AG (in der Regel der
Bauftragte des AG für die Belange der
Schwerbehinderten) persönlich verhängt wird.
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Gehe ich richtig, in der Annahme, dass der Beauftragte des
Arbeitgeber NICHT der SBV sein kann>
Dieser ist ja von den SWB beauftragt - nicht vom
Arbeitgeber>
Viele Grüße
Horst