Re: Ordnungsgeld
Hallo Dana und ernahrd -
erst mal denake für Euer Interesse und Eure Antworten.
Also: der vom Arbeitgeber Beauftrage in SWB
Anglegenheiten ist entweder der Geschäftsführer oder
Personalchef>
Wenn sich nun der BR-Vorsitzende schwere Verstöße leistet,
ist dan dieser persönlich mit einem Ordnungsgeld fällig.
Will hier den BR-Vors. nicht verklagen - sondern nur mal die
Faust zeigen.
Viele Grüße
Horst