Re: Ordnungsgeld

Horst Schult @, Thursday, 04.11.2004, 15:06 (vor 7116 Tagen) @ Horst Schult

Hallo Dana und ernahrd -
erst mal denake für Euer Interesse und Eure Antworten.

Also: der vom Arbeitgeber Beauftrage in SWB
Anglegenheiten ist entweder der Geschäftsführer oder
Personalchef>

Wenn sich nun der BR-Vorsitzende schwere Verstöße leistet,
ist dan dieser persönlich mit einem Ordnungsgeld fällig.

Will hier den BR-Vors. nicht verklagen - sondern nur mal die
Faust zeigen.

Viele Grüße
Horst


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