Re: Ordnungsgeld

hackenberger, Thursday, 04.11.2004, 21:30 (vor 7116 Tagen) @ Horst Schult

Hallo Horst,

i.d.R. wird der Personalchef vom AG zum Beauftragten
des AG für die Belange der Schwerbehinderten ernannt
und der Arbeitsverwaltung und dem Integrationsamt
gemeldet. Siehe §§ 98 und 80(8) SGB IX.

Bei deiner zweiten Frage habe ich eigentlich Probleme
mit der Art der Fragestellung "Dem BR-Vorsitzenden
die Faust zeigen...".
So eine Einstellung finde ich als grundverkehrt also
falsch. Wenn es Probleme unter den
Mitarbeitervertretungen gibt, so redet man vernünftig
darüber.
Doch zum Inhalt: Nein gegen den BR-Vorsitzenden, kann
man den § 156 nicht anwenden. Doch der BR-Vorsitzende
hat gem. BetrVG daruf zu achten, dass alle Gesetze
und sonstigen Verordnungen zum Schutze der AN
eingehalten und beachtet werden. Verstöß der BR-
Vorsitzende hiergegen, ist dass wie erwähnt erst
einmal ein Punkt für ein gutes, vertrauensvolles
Gespräch und dann ggf. für einen TOP in der BR-
Sitzung, wenn es dann immer noch nicht so klappt, wie
es sein sollte, ggf. ein Falle gem. den hier
vorgesehenen Regelungen des BetrVG. Es könnte
schlimsten Falles mit dem Mandatsentzung durch das AG
enden. Lese dich bitte aber mal selbst ins BetrVG ein.

Bernhard


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