Re: Ordnungsgeld
Hallo Horst,
zu deiner 1. Frage hat Dana ja schon geantwortet. Zur
2. Frage: weise ich den AG hin, ich würde im Vorfeld
den AG darauf hinweisen, dass ich bei weiteren
Verstößen gegen das SGB IX welche mit dem § 156
geanhndet werden können, ein entsprechendes
Ordnungsgeld beantragen werde. Es schafft Klarheit.
Ich unterstelle mal, dass ein ausdrücklicher Hinweis
hierauf (§ 156) in dem meisten Fällen für abhilfe
sorgt.
Bernhard