Re: Ordnungsgeld

hackenberger, Thursday, 04.11.2004, 08:34 (vor 7116 Tagen) @ Horst Schult

Hallo Horst,

zu deiner 1. Frage hat Dana ja schon geantwortet. Zur
2. Frage: weise ich den AG hin, ich würde im Vorfeld
den AG darauf hinweisen, dass ich bei weiteren
Verstößen gegen das SGB IX welche mit dem § 156
geanhndet werden können, ein entsprechendes
Ordnungsgeld beantragen werde. Es schafft Klarheit.
Ich unterstelle mal, dass ein ausdrücklicher Hinweis
hierauf (§ 156) in dem meisten Fällen für abhilfe
sorgt.

Bernhard


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