Re: Ordnungsgeld
Hallo,
also der SBV-Vorsitzende und der Beauftragte des
Arbeitgebers sind zwei verschiedene Personen. Das
müssen sie auch sein. Denn der Beauftragte des
ARbeitgebers wird vom Arbeitgeber bestimmt, im
Gegensatz zur SBV, die von den sb Arbeitnehmern
gewählt wird. Lies Dir dazu mal § 98 SGB IX durch.
WEiterhin versucht der Beauftragte des AG die
Interessen soweit wie möglich für den AG
durchzusetzen. Die SBV hingegen setzt sich in erster
Linie für die Interessen der sb AN ein.
LG Dana