Beschlussfassung ohne VP sbM (Umgang mit BR / PR)

weepee, Thursday, 11.10.2007, 21:07 (vor 6060 Tagen)

Hallo zusammen,

mal wieder gibt es einen Punkt, der etwas kritischer beleuchtet werden muss. Unser Personalrat fasst Beschlüsse mit nur einem kleinen Bruchteil seiner Mitglieder (Verstoß gegen BPersVG>) und lehnt es ab, mich als VP sbM zu diesen Sitzungen einzuladen. O-Ton: "wir machen dort nur die unwichtigen Dinge und informieren dich über die Sachen, die dich angehen...":-(
Ist es rechtlich überhaupt möglich, Beschlüsse ohne Beschlussfähigkeit zu fassen> Kann man dies per Geschäftsordnung machen>
Mir geht es primär darum, frühzeitig Informationen über ausstehende Beschlüsse zu bekommen, damit ich ggf. im Sinne meiner Klientel dagegen einschreiten kann (Aussetzungsrecht 7 Tage). Momentan ist es so: ich erfahre von den Beschlüssen manchmal erst 6 Tage nach dem Beschluss. Dann lohnt eine Aussetzung überhaupt nicht mehr, weil die 7-Tage-Frist mit Beschlussfassung beginnt. Andererseits frage ich mich ernsthaft, ob es denn im rechtlichen Sinne überhaupt Beschlüsse sind, da die Beschlussfähigkeit in Frage steht. Momentan komme ich in dieser Sache absolut nicht weiter. Erkennbar ist IMHO jedoch, dass der PR-Vorsitzende seiner Pflicht zur Zusammenarbeit mit der SBV nicht die Priorität einräumt, die er für andere Dinge ansetzt.

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Liebe Grüße WeePee


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