Beschlussfassung ohne VP sbM (Umgang mit BR / PR)

Ede vom Bayerwald, Friday, 12.10.2007, 12:25 (vor 6059 Tagen) @ weepee

Hallo Weepee,
» Jedenfalls geht's mir jetzt schon viel besser. Kann ich den im Plenum des
» PR das Thema bringen und darüber abstimmen lassen, ob der Rest des PR
» geneigt ist, mich zu den genannten Sitzungen einzuladen>


Natürlich kannst du solches tun. Rechtlich bedarf es keiner Diskussion sondern einer Einladung und zwar grundsätzlich zu allen Terminen, in denen der Personalrat als Personalrat aktiv wird.

Wen du nicht eingeladen wirst, so macht sich der PR/BR-Vorsitzende eines vergehens gegen das SGB IX schuldig und du kannst ihn (er ist dann als Verantwortlicher persönlich gemeint und haftbar) beim Landesarbeitsamt nach § 156 SGB IX zur Anzeige bringen und es müßte schon komisch raus gehen, wenn er trotz schriftlicher Hinweise und MAhnungen von Seiten der SBV nicht entsprechend 156 zur Zahlung einer aus der privaten TAsche verdonnert wird. Wegen behinderung der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung.
Das aber bitte als letztes Mittel einsetzen, aber eventuell mal damit drohen!!

zu dem was wichtig ist, entscheiodet nicht der BR/PR....

das gesetz SGB IX verdonnert ebenso wie das Personalvertretungsrecht den BR/PR die SBV zu ALLEN Terminen einzuladen, die dieses Gremium als BR/PR abhält!
Weitere Inhalte hat das Gesetz nicht! Also MUSS der BR/PR zum Termin einladen!! und nicht zu einem Thema!! OK>>

Ob das Thema der SBV wichtig erscheint oder nicht entscheidet die SBV.
Die SBV ist eine eigenständige Institution und kein Anhängsel des BR/PR, Gegenüber BR/PR und AG und auch sonst niemandem gegenüber Weisungsgebunden.
Nur sie alleine entscheidet, was sie tut. Der AG und der BR/PR sind Informationspflichtig, entsprechend Gesetz. Der BR/PR MUSS einladen, der AG informieren und Stellungnahme einholen.

Übrigens kann die SBV abeer auch nur in ganz begründeten Fällen die Termine des BR/PR verstreichen lassen ohne Teilnahme, da schon zwei/dreimalige Nichtteilnahme an BR/PR-Sitzuungen ein Indiz sein können und ausreichen, für ein Amtsenthebungsverfahren (wenn man da Feinde bei den SB-Kollegen haben sollte, die einen loswerden wollen!).

Gruß
Ede vB


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