Beschlussfassung ohne VP sbM (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Friday, 12.10.2007, 14:43 (vor 6059 Tagen) @ weepee

Hallo WeePee,

da ihr offenbar einen PR und das BPersVG habt ist das VerwG zuständig. Aber auch wenn man eine Klage/Beschlussverfahren vor dem falschen Gericht einreicht wird man an das zuständige verwiesen.

Solche Verfahren macht aber i.d.R. ein Fachanwalt für die jeweilge MA-Vertretung (BR/PR/SchwbV). Die Kosten hat der AG zu tragen. Vorsorglich den Hinweis:
Diese Thematik hatten wir auch schon im Forum bzw. auf diesen Webseiten, Suchfunktion ggf. nutzen.

Bei euch werden wenn man es richtig liest Beschlüsse von einem Gremium gefasst, welches nicht beschlussfähig ist. Dieses Thema sollte in der nächste Sitzung besprochen werden, also zukünftig Beschlüsse nur noch gem. BPersVG. Weiter auch darauf hinweisen, dass man hier stets gerne ordnungsgemäß beteiligt/hinzugezogen werden möchte, andernfalls müsse man sich leider entsprechende rechtliche Unterstützung hinzuziehen und das Notwenige veranlassen. Auch den Hnweis, dass der AG wohl kein Verständnis dafür haben wird, dass der PR durch sein "nicht rechtskonformes Verhalten" hier vermeidbare Kosten (die Kosten für den rechtsweg der SchwbV wegen des nicht rechtskonformen Verhaltens des PR) produziert.


PS: Hast Du schon Schulungen besucht, Deine Fragen (z.B. wo steht, dass die SchwbV ihre Beschlüsse ohne BR/PR fast) geben einen Hinweis darauf, dass hier Schulungsbedarf besteht.


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