Beschlussfassung ohne VP sbM (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Thursday, 11.10.2007, 21:55 (vor 6059 Tagen) @ weepee

Hallo,

ich bin zwar im BetrVG aktueller, aber im BPersVG wird i.d.R. vergleichbar gehandelt bzw. es gibt vergleichbare Rechtsgrundlagen.

Grundsätzlich sind Beschlüsse nur bei Beschlussfähigkeit des BR-/PR-Gremiums statthaft und gültig. Aber, der BR/PR kann bestimmte Aufgaben auch an Ausschüsse zur selbstständigen Entscheidung übertragen.

Wie aber auch immer, die SchwbV ist unter Bekanntgabe der TO einzuladen. Ganz unabhängig ob es sich um das BR/PR-Gremium handelt oder aber um entsprechende Ausschüsse und zwar zu allen TO-Punkten. Was für die SchwbV wichtig oder unwichtig ist, entscheidet nicht der BR/PR sondern ganz alleine die SchwbV.

Der BR/PR möge doch bitte einmal die entsprechenden Gesetze lesen und selbstverständlich beachten.

Du solltest ihn noch einmal in einem Gespräch bitten sich hier rechtskonform zu verhalten, sowohl was die Einladung wie aber auch die Beschlussfassung betrifft. Sollte er hier nicht einsichtig werden, bleibt nur ein entsprechendes Beschlussverfahren vor dem ArbG. Auch dieses kannst Du dem BR/PR mitteilen. Bitte auch, dass Du diesen Weg nur äußerst ungern gehen würdest. Du aber im Rahmen deiner Pflichten/Rechte als SchwbV leider ggf. gehen müsstest. Auch der Hinweis, dass der AG über die hierbei entstehenden Kosten bestimmt nicht begeistert wäre und es bestimmt nicht verstehen würde, dass der BR/PR diese provoziert durch sein Verhalten.

Bitte auch stets immer in solchen Fällen nach den entsprechenden Rechtsgrundlage fragen und doch immer bitten diese schriftlich zu geben. Am einfachsten man stellt diese Frage schriftlich, dann erkennt der BR/PR, dass man hier ggf. sich auf „sehr dünnes Eis begibt“, und überlegt sich sein Handeln.

Solche schriftlichen Unterlagen sind ggf. auch Hilfreich wenn es zu einem Beschlussverfahren kommt. Richter lieben es, wenn man vorher stets versucht andere Lösungen zu finden.


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