Bewerbung eines Gleichgestellten (Gleichstellung)
Hallo,
ein Arbeitskollege mit GDB 40, der allerdings Gleichgestellt ist,hat sich intern auf eine Stelle mit Führungsposition beworben.
Ich habe ihm mitgeteilt, dass der Satz 'bevorzugung bei gleicher Qualifikation' nur bei einen GDB ab 50 zutrifft und bei ihm keine Anwendung finden muß. Bin mir aber selber unsicher, liege ich mit dieser Aussage richtig>
Darf ich eigentlich als SV bei Einstellungsgesprächen mit Gleichgestellten teilnehmen> Soweit ich informiert bin, handelt es sich bei Gleichgestellten nicht direkt um Schwerbehinderte, diese genießen lediglich einen besseren Kündigungsschutz, oder liege ich da falsch>
In SGBIX (1) steht:
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen haben die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung... zu unterrichten.
Es geht sich darum, dass die betreffende Person mich bei dem bevorstehenden Gespräch unbedingt dabei haben will, bin mir aber über die rechtliche Seite unsicher.
Gruß
Jan