Bewerbung eines Gleichgestellten (Gleichstellung)
Hallo Jan,
Gleichstellung bedeutet, dass der Gleichgestellte in allem so zu behandeln ist, wie ein Schwerbehinderter!!!!
Ihm stehen laut SGB IX nicht zu, Urlaub nach SGB IX und nicht anzuwenden sind die Regelungen zur Beförderung Schwerbehinderter im SGB IX.
Alles andere im SGB IX und auch in Richtlinien der Länder sind genauso auf Gleichgestellte, als auch auf Schwerbehinderte anzuwenden!!! A L L E !!!!
Daher ja auch der Begriff GLEICHSTELLUNG!!
Gruß Ede