Bewerbung eines Gleichgestellten (Gleichstellung)

hackenberger, Sunday, 16.12.2007, 12:49 (vor 6883 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

der Gleichgestellte genießt die gleichen Recht wie der Schwerbehinderte, er ist ihm "Gliechgestellt". Ausnahme sind die Nachteilsausgleiche.

» Ich habe ihm mitgeteilt, dass der Satz 'bevorzugung bei gleicher
» Qualifikation' nur bei einen GDB ab 50 zutrifft und bei ihm keine
» Anwendung finden muß. Bin mir aber selber unsicher, liege ich mit dieser
» Aussage richtig>

Nein!

» Darf ich eigentlich als SV bei Einstellungsgesprächen mit Gleichgestellten
» teilnehmen> Soweit ich informiert bin, handelt es sich bei Gleichgestellten
» nicht direkt um Schwerbehinderte, diese genießen lediglich einen besseren
» Kündigungsschutz, oder liege ich da falsch>

Falsch! Siehe oben!

Fazit: Für Dich, die SchwbV und den AG ist der/die Gleichgestellte genau so zu beahndeln wie eine Schwerbhinderter. Das SGB IX ist anzuwenden. Ausnahme ist bei den Nachteilsausgleichen wie z.B. Zusatzurlaub. Auf Nachteilsausgleiche haben den Gleichgestellte keinen Anspruch!


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