Bewerbung eines Gleichgestellten (Gleichstellung)
Hallo Jan,
der Gleichgestellte genießt die gleichen Recht wie der Schwerbehinderte, er ist ihm "Gliechgestellt". Ausnahme sind die Nachteilsausgleiche.
» Ich habe ihm mitgeteilt, dass der Satz 'bevorzugung bei gleicher
» Qualifikation' nur bei einen GDB ab 50 zutrifft und bei ihm keine
» Anwendung finden muß. Bin mir aber selber unsicher, liege ich mit dieser
» Aussage richtig>
Nein!
» Darf ich eigentlich als SV bei Einstellungsgesprächen mit Gleichgestellten
» teilnehmen> Soweit ich informiert bin, handelt es sich bei Gleichgestellten
» nicht direkt um Schwerbehinderte, diese genießen lediglich einen besseren
» Kündigungsschutz, oder liege ich da falsch>
Falsch! Siehe oben!
Fazit: Für Dich, die SchwbV und den AG ist der/die Gleichgestellte genau so zu beahndeln wie eine Schwerbhinderter. Das SGB IX ist anzuwenden. Ausnahme ist bei den Nachteilsausgleichen wie z.B. Zusatzurlaub. Auf Nachteilsausgleiche haben den Gleichgestellte keinen Anspruch!