Schwerbehindertenvertretung vertritt Arbeitgeber!!! (Allgemeines)

Martin, Tuesday, 07.12.2004, 18:16 (vor 7083 Tagen)

Was kann sich ein schwerbehinderter Mensch gegen einen
Schwerbehindertenvertreter (SBV) unternehmen, der nur die
Arbeitgeberinteressen vertritt, und dem die gesetzlichen Regelungen des SGB
IX entweder egal oder unbekannt sind.

Ich hoffe, dass der Fall meiner Frau ein Einzelfall ist:

In einem kirchlichen Dienstverhältnis bekam meine Frau nach einem Wechsel
in der Geschäftsführung plötzlich mächtig Druck vom Arbeitgeber, plötzlich
wurden die Schutzgesetze gegenüber Schwerbehinderten Menschen nicht mehr
eingehalten, sie mußte zB. entgegen tariflicher Regelungen Überstunden und
Mehrarbeit machen und auch sonst wurde sie zu Arbeiten eingeteilt, die sie
aufgrund der Behinderung nur eingeschränkt erfüllen konnte. Es hieß nun
jeder wird "gleichbehandelt" und ab sofort werde auf die Behinderung keine
Rücksicht mehr genommen

Nachdem sie sich an der MAV und den neugewählten SBV zur Hilfestellung
gewandt hatte, bekommt sie von der SBV in einem einstündigen Gespräch die
Info, dass man zur Hilfestellung das Integrationsamt einschalten wolle.
2 Wochen später bekommt sie einen Kündigungsantrag über Integrationsamt
zugesandt, der vom SBV mit unterzeichnet ist.

Darauf angesprochen legt die SBV das "Mandat für meine Frau" nieder, lässt
es sich aber nicht nehmen meine Frau bei der Verhandlung vor dem
Integrationsamt "entsprechend" zu vertreten. Meine Frau hat keine Chance
das zu verhindern.

"Es ist dem SBV unbegreiflich wie meine schwerbehinderte Frau überhaupt
als qualifizierte Fachkraft arbeiten kann". Dieses Urteil hatte sich der
SBV schon gebildet, bevor er meine Frau überhaupt kennengelernt hatte. Er
kennt sie nur aus dem Gespräch und hat sie nie bei der Arbeit besucht.
Von diesem vertraulichen Vier-Augengespräch ging übrigens ein Protokoll an
die Geschäftsleitung.
Die SBV hat außerdem die Personalakte meiner Frau eingesehen, ohne deren
Wissen und Zustimmung.
Zur Krönung schlug der SBV in seiner Stellungnahme an das Integrationsamt
die Unterbringung meiner Frau in einer Werkstatt für Behinderte vor, da
dort die Arbeit doch einfacher wäre und der Tagesablauf geregelter.

Gegen die Nichteinhaltung des SGB IX unternahm die SBV übrigens nichts.

Ist das wirklich nur ein Einzelfall oder hat jemand schon mal wenn auch
ansatzweise vergleichbares erlebt.

mit besten Grüßen
Martin


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion