Re: Schwerbehindertenvertretung vertritt Arbeitgeber!!! (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 08.12.2004, 11:08 (vor 7082 Tagen) @ Martin

Hallo Martin,

Andrea hat ja schon die besten Ratschläge gegeben. Du/Ihr sollte euch
rechtlichen Rat und Unterstützung einholen. Ich empfehle stets auch gerne
Kontakte zum VdK. Der VdK hat stets gute Kontakte zu Fachanwälten welche
sich neben dem Arbeitsrecht auch im Sozialrecht, also hier SGB IX,
auskennen, was wichtig sein kann.

Es ist auch ganz klar, Schwerbehinderte können Mehrarbeit mit Hinweis auf
den § 124 SGB IX ablehnen. Es muss keine Begründung genannt werden. Aber
Achtung Mehrarbeit ist hiernach Arbeit über 8 Std. und 5 Minuten täglich.
Enstehen aus der Ablehnung dem Schwerbehinderten Nachteile, so erfüllt
dieses ganz klar den Tatbestand der Diskriminierung Schwerbehinderte, mit
den entsprechenden möglichen Folgen.

Bernhard


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