Re: Schwerbehindertenvertretung vertritt Arbeitgeber!!! (Allgemeines)

Martin, Wednesday, 08.12.2004, 17:07 (vor 7082 Tagen) @ Martin

Hallo Andrea,
danke für deinen Antwort.
Zu deinen Nachfragen, tja die MAV hat sich dezent im Hintergrund gehalten
da bei Schwerbehinderten in erster Linie der SBV zuständig ist.

Außerdem ist der SBV auch in Personalunion in leitender Funktion in der
MAV.

Tja die Versetzung hatte, so wie es einschätze, nur den Grund meine Frau an
der neuen Stelle zu überfordern und dazu zu bringen von alleine zu
kündigen. Der Arbeigeber behauptet natürlich es wären betriebsbedingte
Gründe...
Das Integrationsamt kann man nach unserer Erfahrung als Hilfestellung
eigentlich vergessen. Natürlich hatten wir sofort Kontakt aufgenommen, aber
das Integrationsamt gibt nur Hilfen für Schwerbehinderte in Form von
Geldzuschüssen oder Arbeitsassitenz und auch nur bei Beschäftigung von mehr
wie 15 STD/pro Woche. Für die geschilderten Vorgänge
interessierte sich das Integrationsamt überhaupt nicht.

Außerdem war ja das Integrationsamt ja nicht zur Prävention nach §84 SGB IX
sondern gleich zur Zustimmung zur Kündigung (§87)vom SBV eingeschaltet
worden.
Das war für uns auch erst sehr ernüchternd, und ein Schock nach all den
anderen Unmöglichkeiten.

Beste Grüße
Martin


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