Kann MA Durchführung eines BEM "verlangen"??? (BEM)

barevi, Bayern, Unterfranken, Wednesday, 27.02.2008, 13:48 (vor 5925 Tagen)

Hallo Ihr lieben Helferlein ;-) ,

wieder einmal möchte ich gerne Eure Meinung hören bzw. Euer Wissen in Anspruch nehmen. Nach wirklich zääähem Ringen steht bei uns nun eine unterschriftsreife Dienstvereinbarung zum BEM.

Seit ca. 3 Wochen werden die Fehlzeiten von der Personalstelle an mich weitergeleitet (derzeit mache ich SBV und BEM- Verantwortliche in Personalunion) und ich setze mich mit den MitarbeiterInnen, die einem BEM zugestimmt haben bzgl. Erstgespräch in Verbindung.

Nun taucht die Frage bei Einigen auf: Ich habe abgelehnt - scheint aber doch eine gute Sache zu sein - kann ich jetzt DOCH noch>>>

In div. BV und DV habe ich einen solchen Passus, dass ein BEM auch "auf Verlangen" durchgeführt werden soll schon immer wieder mal gefunden... doch wo ist der "Rechtsanspruch zur Durchführung" bzw. die Grundlage für den AG, einen solchen "Wunsch" abzulehnen>>>

Vorab schon mal herzlichen Dank für Eure Mühe
und viele Grüße

Barevi

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