Kann MA Durchführung eines BEM "verlangen"??? (BEM)

barevi, Bayern, Unterfranken, Thursday, 28.02.2008, 09:56 (vor 5924 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

ich habe den Eindruck, wir schreiben ein bißchen aneinander vorbei...

» Ja, SGB IX § 84 (2) Satz 1 ....mit Zustimmung und Beteiligung der
» betroffenen Person ....
»
» Kommentar hierzu: ...Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers voraus.
» Diese ist nicht nur Ausdruck seiner Selbstbestimmung, sondern auch
» Vorbedingung ...

Dieser Sachverhalt ist mir sonnenklar, ich bin ja nun kein Frischling mehr :-) Nur der Begriff "Zustimmung" setzt ja die Aktivität des AG voraus - diese war da - der AN hat abgelehnt - jetzt möchte er aber nach z.B. 3 Wochen DOCH ein BEM.

Wie kann er also seine Ablehnung in eine Zustimmung umwandeln> - Und gibt es dazu Rechtsgrundlagen, die den AN hierin stützen>

Wieder viele Grüße
Barevi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion