Kann MA Durchführung eines BEM "verlangen"??? (BEM)
Hallo "barevi",
» ...aber Du schreibst auch, "AN ja" - gibt es dafür einen verbindlichen
» Text>>>
Ja, SGB IX § 84 (2) Satz 1 ....mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person ....
Kommentar hierzu: ...Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers voraus. Diese ist nicht nur Ausdruck seiner Selbstbestimmung, sondern auch Vorbedingung ...
Dieses sollte aber eine SchwbV und BEM- Verantwortliche aber wissen. Hier scheint ganz offensichtlich Schulungsbedarf zu bestehen. Bitte doch auch hier noch einmal einen Kommentar zum § 84 SGB IX und die Beiträge hier nachlesen.
Abschließend der grundsätzliche Hinweis am alle SchwbV/Mandatsträger: Bitte nicht nur Schlagworte aufgreifen, sondern auch für eine gute Umsetzung sich immer inhaltlich mit den Themen tiefgehend befassen. Also lesen, lesen, lesen.....