Kann MA Durchführung eines BEM "verlangen"??? (BEM)

hackenberger, Wednesday, 27.02.2008, 16:00 (vor 5931 Tagen) @ barevi

Hallo "barevi",

» ...aber Du schreibst auch, "AN ja" - gibt es dafür einen verbindlichen
» Text>>>

Ja, SGB IX § 84 (2) Satz 1 ....mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person ....

Kommentar hierzu: ...Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers voraus. Diese ist nicht nur Ausdruck seiner Selbstbestimmung, sondern auch Vorbedingung ...

Dieses sollte aber eine SchwbV und BEM- Verantwortliche aber wissen. :-( Hier scheint ganz offensichtlich Schulungsbedarf zu bestehen. Bitte doch auch hier noch einmal einen Kommentar zum § 84 SGB IX und die Beiträge hier nachlesen.

Abschließend der grundsätzliche Hinweis am alle SchwbV/Mandatsträger: Bitte nicht nur Schlagworte aufgreifen, sondern auch für eine gute Umsetzung sich immer inhaltlich mit den Themen tiefgehend befassen. Also lesen, lesen, lesen.....;-)


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