Kann MA Durchführung eines BEM "verlangen"??? (BEM)

hackenberger, Wednesday, 27.02.2008, 13:58 (vor 5925 Tagen) @ barevi

Hallo,

» Nun taucht die Frage bei Einigen auf: Ich habe abgelehnt - scheint aber
» doch eine gute Sache zu sein - kann ich jetzt DOCH noch>>>

AN, Ja aber AG, Nein!
Warum haben AN abgelehnt> Wurden sie hier richtig beraten über Sinn und Chance>
oder
Hat AG abgelehnt> Wenn AG abgelehnt hat würde mich die Rechtsgrundlage interessieren!

§ 84 (2) verpflichtet den AG ein BEM anzubieten sofern die Voraussetzungen (6 Wochen AU, am Stück oder addierte AU-Tage innerhalb von 12 Monaten) erfüllt sind.

Hier gibt es keinen Ermessensspielraum des AG. Die Anbietung des BEM ist Pflicht. Unterlässt der AG dieses, so ist ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG gegeben.

Die Unterlassung eines BEM § 84 (2) und auch die Missachtung des § 84 (1) bei Schwerbehinderten/Gleichgestellten kann auch eine Kündigung aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen anfechtbar machen.

Der AN kann selbstverständlich auf die Durchführung des BEM verzichten.


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